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25.11.10 14:13 Alter: 1 yrs

Pflicht zu UNISEX-Tarifen in Europa?

Von: Dr. Lutz Schade

Droht der Altersvorsorge über Versicherungen nun endgültig der Dolchstoß?

 

Die Diskussion ist ja gar nicht neu: wir kennen das Für und Wider von Unisex-Tarifen schon von den Riester-Renten. Und dort war es letztendlich "machbar". Doch nun wird es ernst! Anfang 2011 entscheidet der EuGH im Verfahren "Test-Achats", ob es gegen geltendes EU-Recht verstößt, dass die Versicherungsprämien für Männer und Frauen unterschiedlich kalkuliert werden. Damit ist natürlich massiv die private und betriebliche Altersversorgung betroffen.

 

Wie sind die Aussichten? Die zuständige Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott hält dies für unvereinbar mit der Grundfreiheit der Geschlechter-Gleichbehandlung und plädiert für Unisex-Tarife. Und dafür trägt sie gewichtige Gründe vor. Wegen der großen Bedeutung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen müsse es für eine zulässige Differenzierung eindeutig nachweisbare biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern geben. Bei der unterschiedlichen Kalkulation der Versicherungsprämien sei dies nicht gegeben, denn die unterschiedlichen Risiken hier ließen sich allenfalls statistisch mit dem Geschlecht in Verbindung bringen.  Zahlreiche andere Faktoren spielen wohl noch eine wichtige Rolle, wie z. B. die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten.

 

Was kann passieren? Mit einer Übergangsfrist von 3 Jahren nach Verkündigung des Urteils soll sich die neue Bestimmung nur für die Zukunft auswirken. Dann müssten aber auch alle noch bestehenden Versicherungsverträge umgestellt werden! Es wäre nämlich nicht zu rechtfertigen, dass diskriminierten Versicherungsnehmern mit einem in der Vergangenheit geschlossenen Lebensversicherungsvertrag dauerhaft der ihnen zustehende Ausgleich versagt würde.

 

Was bedeutet dies für die bAV? Die Auswirkungen wären wohl gar nicht absehbar! Sowohl die Pensionszusagen als auch Direktversicherungen, Pensionskassen und natürlich alle an Rückdeckungsversicherungen orientierten Versorgungszusagen sind nach Geschlechtern differenziert. Eine Umsetzung ließe sich nur über eine nachträgliche Besserstellung von Frauen verwirklichen. Das ist auf jeden Fall teuer, von der begleitenden Administration mal ganz zu schweigen. Und natürlich werden die Bilanzen und die Liquidität der Unternehmen deutlich belastet.

 

Wo liegen die Chancen? Für eine zeitgemäße Ausgestaltung der bAV sind Versicherungen weder notwendig noch überhaupt sinnvoll! Und für ein Ansparen für das Alter können doch wohl Versicherungsunternehmen gar nicht erste Wahl sein! Es wird Zeit für neue Konzepte und neue, von Versicherungen und Produkten unabhängige Berater!

 

Fazit: Wenn die Unisex-Entscheidung ernst wird, wird wohl zugleich über das Schicksal der deutschen Altersversorgung in seiner heutigen versicherungsdominierten Form entschieden.

 

Es ist Zeit für Veränderungen!