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Es ist unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.
G. Chr. Lichtenberg
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Ab 2012 nur noch Unisex-Tarife: welche Überraschung!
Was bedeutet dies für die Altersvorsorge? Bekommt auch die bAV ein „blaues Auge“?
Wie angekündigt und pünktlich zum 1. März 2011 hat nun der EuGH sein Urteil gesprochen: ab dem 21.12.2012 wird es nun auch in Deutschland geschlechtsneutrale, sogen. „Unisex-Tarife“ geben. Da haben doch all die furchtbaren Drohungen der Versicherungswirtschaft und das engagierte und unermüdlichen Wirken des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) und all der anderen Lobbyisten tatsächlich mal keinen Erfolg gehabt. Und offenbar waren sich die Versicherer so sicher, dass sie nun tatsächlich selbst überrascht wurden. Dabei datiert die EU-Gleichstellungsrichtlinie bereits aus dem Jahre 2004 und verlangte geschlechtsneutrale Tarife grundsätzlich schon ab dem 21.12.2007. Und nun läuft eben die fünfjährige Übergangsregelung planmäßig aber völlig überraschend aus.
„Alle Tarife werden teurer!“ „Altersversorgung wird unbezahlbar!“ Und alles, was sonst so an Drohpotenzial möglich und „bewährt“ war, wurde aufgefahren. (Erstaunlicherweise wurde diesmal nicht der übliche Verlust von tausenden Arbeitsplätzen an die schwarze Wand gemalt!) Das Handelsblatt vom 6.3.2011 stellt gar schon verbindlich eine „Männerdiskriminierung ab 2013“ fest (http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/maennerdiskriminierung-ab-2013/3921206.html). Demnach hat offenbar sogar der sonst so kritische, vor allen aber medienomnipotente „Versicherungsexperte“ Manfred Poweleit, Herausgeber des Branchendienstes Map-Report, empfohlen, dass nun alle Männer ganz schnell noch private Rentenversicherungen abschließen sollten. Wenn das wirklich stimmen sollte, kann man nur noch hoffen, dass Herr Poweleit und die anderen Autoren und Losungsschreiber möglicherweise wegen grippaler Infekte eben zeitweise nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und rationellen Urteilsfähigkeiten waren.
Merkwürdig ist nur: in ganz Europa klappt das offenbar mit den Einheitstarifen problemlos, nur Deutschland ist eben wieder mal anders. Dabei hat der Bundestag bereits im Jahr 2006 bei der Riester-Rente Einheitstarife beschlossen. Auch damals haben die Versicherer einen unausweichlichen Todesstoß für Riesterrenten und furchterregende Preiserhöhungen prophezeit. Und dennoch boomt die Riester-Rente auch gerade bei Männern.
Alte Hasen werden sich erinnern, dass es bis in die 80-er Jahre Einheitstarife bei Risikolebensversicherungen auf der Basis der Sterblichkeit der Männer gab. All das ging und geht also, wenn man sein Handwerk versteht und etwas Gutwilligkeit zeigt. Allerdings hat die Branche ja selbst schon seit Jahren das „Versicherungsprinzip“ beschädigt, nach dem man möglichst große Risikogruppen bildet und danach die Leistungen einpreist. Die babylonische Tarifvielfalt in Kraftfahrt und Hausrat sind dafür ebenso ein Beispiel, wie die Nichtversicherbarkeit derjenigen, die wirklich mit Hochwasser Sorgen haben. Und die Merkwürdigkeiten bei Sterblichkeiten, wonach beispielsweise ein und derselbe Mann bei mittlerer Lebenserwartung von 80 Jahren bei Betrachtung des Todesfallrisikos – also für Risikolebensversicherungen – nur etwa 70 Jahre wird, dagegen bei Bewertung der Langlebigkeit – also für Rentenversicherung – sogar über 80 Jahre alt wird, lässt sich auch statistisch nur sehr schwer belegen, allerdings immer mit der gewünschten Preispolitik. Von den unternehmensindividuellen und völlig unangemessenen Zuschlägen bei der Kalkulation der heutigen Rententarife einmal ganz zu schweigen. Die gesamte Versicherungsbranche hat also ihre Unschuld schon lange verloren.
Was bedeutet dieses Urteil denn nun für Neuabschlüsse und bestehende Versicherungen?
Für Abschlüsse ab 22.12.2012 wird es also einheitliche Bewertungsgrundlagen geben. Es wird also Tarife geben, wo die Männer im Vergleich zu heute besser gestellt sind und es wird Tarife geben, wo die Frauen billiger sind. Und dann wird jeder Anbieter anhand seines Bestandes, der Kosten und der Leistungsfälle die Preise entsprechend nachjustieren. So geht das ganz elementare Versicherungshandwerk. Da ja ab 2012 in der Lebensversicherung der neue Rechnungszins von 1,75 % anzuwenden ist und gleichzeitig auch eine Nachfinanzierung und Umstellung der alten 4 % Verträge in den Beständen erfolgen, sind ja alle Versicherer sowieso dabei, neue Tarife zu kreieren. Also auch das sollte sie technisch nicht überraschen.
Der Bestand soll angeblich nicht betroffen sein – zumindest hört man hier nichts Genaues mehr. In den Verlautbarungen des EuGH im Dezember vergangenen Jahres war noch von einer dreijährigen Übergangsfrist die Rede, nach der auch alle Bestandstarife und die dementsprechenden Verträge umzustellen sind. Da lassen wir uns mal überraschen, denn eine Nachfinanzierung ließe sich ja nur durch eine Kürzung der Überschüsse darstellen, die wir dann also sowieso wieder alle selbst finanzieren.
Ist auch der bAV-Bestand betroffen?
Viel spannender und gegenwärtig wohl nur hinter verschlossenen Türen diskutiert sind die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. Dies betrifft übrigens nicht nur die versicherungsförmige Gestaltung im Direktversicherungen, Pensionskassen oder sonstigen Rückdeckungsversicherung, sondern auch all die – und regelmäßig sehr großen – Versorgungswerke, die geschlechtsabhängige Umrechnungsfaktoren nutzen. Hier muss man wohl kein Hellseher sein, um mit dieser EuGH-Entscheidung im Rücken einen Verstoß gegen die Gleichbehandlungsgrundsätze zu erkennen. Es wird wohl daher – völlig unabhängig davon, ob die Versicherer die Bestandsverträge ebenfalls umstellen müssen und woher sie dies finanzieren – zu einer Anpassung sämtlicher betroffener Versorgungszusagen kommen müssen. Und da – arbeitsrechtlich geboten – die betrieblichen Versorgungszusagen der Männer ja nicht mal eben verschlechtert werden können, sind wohl die entsprechenden Versorgungsleistungen für die weiblichen Versorgungsberechtigten nachzufinanzieren und entsprechend aufzufüllen. Bleibt nur noch die spannende Frage, ob es hierfür eine Stichtagsregelung gibt, ähnlich wie mit dem „Barber-Urteil“ im Mai 1990 zur Vereinheitlichung der Altersgrenzen in der bAV.
Fazit: Es wird Arbeit machen und Geld kosten und wieder werden die Arbeitgeber die Defizite der Beratung, der Modellierung von Versorgungswerken und dahinter stehenden Tarife ausgleichen müssen. Und einmal mehr wird sich zeigen, dass gerade bei Direktversicherungen die dahinterliegende arbeitsrechtliche Versorgungszusage in den meisten Fällen gar nicht existiert bzw. nicht klar und eindeutig formuliert ist. Und so wird sich auch hier wieder zeigen, dass der Glaube der Arbeitgeber an die haftungsbefreiende Mitgabe einer Direktversicherung oder eines Pensionskassenvertrages bei Ausscheiden eines Mitarbeiters ebenso ein Märchen ist, wie am auszugleichenden Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wohl nicht zu rütteln ist.
Es wird eben Zeit, dass die Arbeitgeber das Zepter bei der Gestaltung und Umgestaltung ihrer betrieblichen Altersversorgung endlich selbst in die Hand nehmen. Eine kluge zeitgemäße bAV benötigt übrigens gar keine Versicherungen und hat demzufolge auch keine Probleme mit Unisex-Tarifen. Das ist natürlich mit Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern nicht zu machen.
JA: es ist Zeit für wirklich unabhängiger Berater und neue Konzepte!


