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Es ist unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.
G. Chr. Lichtenberg
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Betriebliche Altersversorgung
bAV: geförderte und sichere Altersvorsorge im Unternehmen ...
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat in der Folge der Altersvermögensreform seit 2001 eine nochmalige Stärkung erfahren und weiter an Attraktivität gewonnen. Über den Betrieb steht allen Arbeitnehmern damit eine mit Steuerfreiheit und Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen besonders gut geförderte und sichere Vorsorgemöglichkeit für das Alter, den Fall der Invalidität und die Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung.
Dies gilt in gleicher Weise übrigens auch für "Personen, die nicht Arbeitnehmer sind", wenn ihnen derartige Leistungen "aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind" (§17 BetrAVG).
Damit steht eine attraktive, steuerlich geförderte "betriebliche Altersversorgung" auch Handelsvertretern, Beratern, Steuerberatern und anderen Freiberuflern oder Selbständigen zur Verfügung, die ihnen aber auch ihrem Auftraggeber erhebliche Vorteile bietet. Wenn sich Beide einig sind können Freiberufler und Selbständige also in gleicher Weise durch Honorarumwandlung oder Wandlung von Rechnungsforderungen "aus unversteuertem Geld" Altersvorsorge betreiben. Und das sollten sie tun, denn gerade die Versorgungsleistungen etwa aus berufständischen Versorgungswerken wurde durch die Rentenreform 2004 mit der Kohortenbesteuerung erheblich dezimiert.
Hinweis: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung können als Hinterbliebene auch Lebensgefährten oder Lebenspartner begünstigt werden.
Fünf "Durchführungswege" stehen zur Verfügung
Zur Ausgestaltung von bAV stehen die drei so genannten "versicherungsförmigen" Durchführungswege
- Direktversicherung (DV)
- Pensionskasse (PK) und
- Pensionsfonds (PF)
sowie die
- Pensionszusage/Direktzusage (PZ) und
- Unterstützungskasse (UK)
zur Verfügung. Die PZ und die UK erlauben sogar in unbegrenzter Höhe steuerfreie Versorgungsbeiträge aus dem Bruttogehalt. Beide gibt es mit einer Finanzierungsgestaltung über (Rückdeckungs-)Versicherungen oder – betriebswirtschaftlich interessanter – über alternative Anlageformen.
Versorgungsbeiträge vom Arbeitgeber oder aus Entgeltumwandlung
Neben der klassischen Finanzierung der bAV durch den Arbeitgeber haben die Arbeitnehmer seit 2001 einen Rechtsanspruch, ihre Altersvorsorge im Betrieb aus Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt zu gestalten. Diese ist sofort geschützt (von Beginn an "gesetzlich unverfallbar"), sogar im evtl. Insolvenzfall ihres Unternehmens.


