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Es ist unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.
G. Chr. Lichtenberg
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Unsere Dienstleistungen
Profitieren Sie von unseren umfassenden Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und zugehörigen Beratung und Bilanzierung.
Was ist das phi-Konzept®?
Das phi-Konzept® ist ein an den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens und den Zielen der Unternehmensleitung ausgerichtetes, ganzheitliches Maßnahmenbündel zur Zukunftssicherung des Unternehmens durch Mitarbeiterbeteiligung über zeitgemäße betriebliche Altersversorgung. Ziel dabei ist die Optimierung und Ausfinanzierung bestehender bzw. Einrichtung neuer bAV-Versorgungswerke, die sich nicht nur vollständig aus den betriebswirtschaftlichen Effekten finanzieren, sondern zusätzlich Liquidität und Unternehmensvermögen schaffen sollen.
Um alle Mitarbeiter zu einer angemessenen Entgeltumwandlung zu motivieren wird eine attraktive Arbeitgeber-finanzierte bAV angeboten. Dadurch erhält das Unternehmen nicht nur einen Marktvorteil insbesondere bei der Gewinnung und Bindung guter Mitarbeiter, sondern sichert auch der Geschäftsführung die Ausfinanzierung und Anpassung eigener Versorgungszusagen.
Auch für Steuerberater und andere Freiberufler oder Selbständige ist es sehr attraktiv, gegenüber ihren Auftraggebern auf einen Teil des Honorars oder der Vergütung zu verzichten und damit "gewissermaßen auch aus dem Brutto" eine betriebliche Altersversorgung zu erhalten. Leider ist dies (noch!) wenig verbreitet, obwohl beide Partner erhebliche Vorteile davon erhalten.
Aber dies wird sich ändern, denn auch hier greift das phi-Konzept®.
Das phi-Konzept® misst sich mit allen Wettbewerbern und soll das beste Gesamtkonzept einer zeitgemäßen bAV in Deutschland darstellen – ohne Verlierer!
Für welche Unternehmen ist das phi-Konzept® geeignet?
Grundsätzlich für alle Unternehmensformen, also
- Kapitalgesellschaften (diese können die größten betriebswirtschaftlichen Effekte erzielen),
- Personengesellschaften, wobei auch für die Gesellschafter und ihre Angehörigen eine steuerlich geförderte bAV erreicht wird oder
- Einzelunternehmen und die GbR-Gesellschaften (insbesondere Sozietäten, Architektenbüros, Arztpraxen, Kanzleien von Steuerberatern oder Rechtsanwälten usw.) die sogar aus der Abgeltungssteuer ab 2009 besondere Vorteile erhalten,
sofern
- die Unternehmensleitung zur Ausgestaltung der bAV nicht nur Versicherungslösungen nehmen darf oder muss,
- „etwas Gewinn“ vorhanden ist und
- die Steuerberater für „bessere Lösungen zur bAV“ offen sind, als sie Versicherungsprodukte sein können.
In welchen Fällen sollte (muss) man sich das phi-Konzept® unbedingt ansehen?
In jeder der folgenden Situationen kann das phi-Konzept® hilfreich sein und individuelle Lösungen bieten:
- ein Geschäftsführer (auch GGF, Personengesellschafter oder Einzelunternehmer) hat keine eigene bAV,
- ein Gesellschafter (auch Personengesellschafter oder Einzelunternehmer) oder deren Angehörige haben keine Anwartschaften auf bAV aus ihren Unternehmen,
- ein GGF ist höchstens 55 Jahre alt und hat keine Pensionszusage in seinem Unternehmen,
- ein Geschäftsführer erreicht in Kürze das Pensionsalter, hat aber keine oder nur ungenügende Finanzmittel für seine Pensionszusage,
- ein Geschäftsführer hat noch zirka fünf Jahre bis zum Pensionsalter und will die Finanzierung seiner Pensionszusage endlich wirklich absichern und schützen,
- Geschäftsführer oder leitende Mitarbeiter oder Führungskräfte sind unverheiratet,
- ein Berater empfiehlt den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung für die Finanzierung einer Pensionszusage,
- ein Berater drängt auf die unbedingte Auslagerung der Pensionszusage - insbesondere auch wegen angeblicher Insolvenzgefahr durch BilMoG-Regelungen,
- ein Berater empfiehlt Pensionsfonds für bestehende oder neue bAV,
- die Entgeltumwandlung wird nur von wenigen Mitarbeitern genutzt,
- Mitarbeiter investieren weniger als 4% ihres Bruttogehaltes in Entgeltumwandlung,
- die Entgeltumwandlung wird über Versicherungs-Lösungen angeboten (DV, PK, PF oder rückgedeckte UK),
- im Unternehmen sind 400 €-Kräfte beschäftigt,
- im Unternehmen fallen häufig Überstunden an,
- im Unternehmen werden vermögenswirksame Leistungen angeboten,
- der Geschäftsführung oder einzelnen Mitarbeitern werden Tantieme oder Boni gezahlt,
- das Unternehmen beschäftigt Zeit- bzw. Saisonarbeiter oder regelmäßig "Fremddienstleister"(Freiberufler),
- ...
Das phi-Konzept® im Detail
Entgeltumwandlung ist der Joker...
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist keine Bedrohung, sondern bei richtiger Gestaltung ein Joker für ein betriebliches Vorsorgekonzept. Die Mitarbeiter wandeln dann Gehalt nicht in Versicherungsbeiträge bspw. für eine Direktversicherung um, sondern sparen ihre Versorgungsbeiträge in einem Altersvorsorge-Vermögenskonto im Unternehmen an. Der Effekt: Das umgewandelte Gehalt der Mitarbeiter bleibt im Unternehmen und steht zur Anlage durch das Unternehmen und damit auch für die Ausfinanzierung der Versorgungsversprechen etwa an die Geschäftsführer bereit. Dabei bestimmt der Arbeitgeber die Art und Qualität der Anlage und insbesondere die Verwendung des Überertrags.
Bei richtiger Gestaltung gibt es auch keine Obergrenzen der steuerlichen Förderungen, so dass auch Tantieme in beliebiger Höhe oder Überstundenvergütungen und natürlich vermögenswirksame Leistungen endlich ganz aus der Steuer genommen und so besonders vorteilhaft und sicher ein Ansparen der Altersversorgung aus dem Brutto erlauben.
Übrigens: So lohnt sich auch Mehrarbeit bei Minijobs (400 €-Kräften) für beide Seiten!
Ein kluger Unternehmer ergreift daher die Initiative und nimmt die aktive Ausgestaltung der Entgeltumwandlung zum Wohle der Mitarbeiter und des Unternehmens in eigene Hände!
Module im phi-Konzept®
Das phi-Konzept® stellt ein innovatives und flexibles Konzept für die betriebliche Altersversorgung dar. Durch die Kopplung von arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierter Altersversorgung werden neben personalwirtschaftlichen Effekten (Mitarbeiterbindung und -motivation) genauso betriebswirtschaftliche Effekte generiert.
Sechs Module wurden dazu speziell für die Belange der Unternehmen konzipiert. Der Modul 3 umfasst die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter, Modul 4 das damit gekoppelte Versorgungswerk, das vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird. Speziell für die besonderen Bedürfnisse der Ausgestaltung für die Geschäftsführung wurde Modul 1 und für Leitende und Führungskräfte Modul 2 konzipiert.
Um die für eine Unternehmen tätigen, selbständigen externen Dienstleister endlich auch steuerlich gefördert mit betrieblicher Altersversorgung auszustatten, wurden Modul 5 (aus Honorarumwandlung) und Modul 6 (freiwillige zusätzliche Versorgungsbeiträge des Auftraggeber) konzipiert.

- Modularer Aufbau des phi-Konzepts®
bAV ohne Versicherungslösungen
Verstehen Sie betriebliche Altersversorgung als Chance für Ihr Unternehmen und gestalten Sie bAV aktiv. Dann wird Ihnen klar, dass bAV originär nichts mit Versicherungsprodukten zu tun hat und vor allem bei versicherungsförmiger Gestaltung regelmäßig erhebliche Liquidität aus dem Unternehmen abfließt. Und das bei geringen Renditen, wenig Transparenz und hohen Kosten.

- Abb.: Geeignete Durchführungswege für bAV
Notleidende Geschäftsführerversorgung
Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer gar keine betriebliche Altersversorgung oder ist diese völlig unterfinanziert, dann erlaubt das phi-Konzept® regelmäßig durch aktive Gestaltung auch Ihre Altersversorgung in kurzer Zeit wieder auf solide Beine zu stellen.
Mitarbeiterbindung und -motivation
Leiden Sie besonders an hohen Fluktuationsraten Ihrer Mitarbeiter, dann profitieren Sie von den hohen Motivations- und Bindungswirkungen des phi-Konzeptes® als ein personalwirtschaftlicher Motor für Ihr Unternehmen durch ein attraktives Versorgungswerk für Ihre Mitarbeiter.
Kopplung von arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierter bAV
Wer verstanden hat, dass der Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung eine Chance und keine Bedrohung darstellt, wird ein großes Interesse haben, alle Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung zu motivieren. Natürlich bedeutet auch die Entgeltumwandlung aus dem Brutto letztendlich "weniger Geld in der Tasche".
Richtig gemacht ist die betriebliche Altersversorgung in Deutschland jedoch regelmäßig der beste, am stärksten geförderte und sicherste Weg für eine eigene Altersvorsorge der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen.
Der Arbeitgeber gibt daher mit einer attraktiven arbeitgeberfinanzierten Zusatzleistung den entscheidenden Anreiz zur Beteiligung der Mitarbeiter an Entgeltumwandlung. Die Arbeitgeberleistung ist dabei so zu bemessen, dass ein Verzicht darauf für den Mitarbeiter "schmerzt". In diesem Sinne werden Arbeitnehmervorsorge aus Entgeltumwandlung und Arbeitgebervorsorge unzertrennlich miteinander gekoppelt. Eine Nichtbeteiligung an der Entgeltumwandlung hat einen Verlust des Arbeitgeberbeitrages zur Folge.

- Abb.: Kopplung von arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV


