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Verwaltung von Unterstützungskassen

Sie suchen Unterstützung bei der Gründung oder professionellen Verwaltung pauschal-dotierter Unterstützungs-kassen – kostenoptimiert und aktuarisch betreut? Wir sind Ihr Partner!


Unsere Dienstleistungen

Profitieren Sie von unseren umfassenden Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und zugehörigen Beratung und Bilanzierung.

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Kapitalgesellschaften

wie GmbH oder AG stehen die größten Potentiale in der bAV offen. Die Vorstände und Geschäftsführer, auch an der Gesellschaft beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben einen Anstellungsvertrag und können daher - teilweise unter sorgfältiger Beachtung steuerlicher Regelungen - unmittelbar eine betriebliche Altersversorgung erhalten.

Wegen der Bilanzierungspflicht können bei Pensionszusagen steuerliche Rückstellungen gebildet werden, die mindestens zu einer Steuerstundung führen, bei professioneller Gestaltung und Betreuung sogar zu erheblichen Steuerersparnissen und Liquiditätsvorteilen.

 

Die Vorteile von Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung von Unternehmens-beteiligungen machen - gerade in Gegensatz zu Rückdeckungsversicherungen - die Anlage der Vorsorgevermögen direkt im Unternehmen besonders attraktiv und führen zu Vermögenszuwachs und stillen Reserven.

 

Hier kann das phi-Konzept® bei jeder Unternehmensgröße seine besonderen Effekte und Vorteile für die Mitarbeiter, Geschäftsführer und das Unternehmen insgesamt voll entfalten.

 

Es ist Zeit zum Handeln!

 

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Personengesellschaften

wie OHG, KG oder GmbH & Co. KG können ihren Geschäftsführern als Inhabern zunächst keine ummittelbar geförderte bAV anbieten. Wenn allerdings – wie beim phi-Konzept® – das Instrument einer pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) genutzt wird, eröffnet sich auch den Inhabern die Möglichkeit einer steuerlich geförderten Altersversorgung über ihren eigenen Betrieb. Die Motivation der Mitarbeiter zu angemessener Entgeltumwandlung und die Anlage dieser Versorgungsbeiträge im Unternehmen selbst schaffen auch Personengesellschaften zusätzliche Erträge und bemerkenswerte betriebswirtschaftliche Vorteile.

 

Natürlich ist auch eine steuerlich geförderte Altersversorgung für Handelsvertreter, Berater (auch den Steuerberater!) und sonstige selbständige Dienstleister möglich, die auf vertraglicher Bindung für das Unternehmen tätig sind. Einvernehmliche Vereinbarungen zu einer Umwandlung von Honoraren oder anderen Leistungsvergütungen zugunsten von Altersversorgung bringen beiden Seiten Vorteile.

 

Auch bei Personengesellschaften ermöglichen Versorgungswerke nach dem phi-Konzept® einzigartige personalwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Effekte. Für Unternehmen mit größeren Mitarbeiterzahlen verbessern sich die Möglichkeiten noch weiter, auch den Inhabern steuerlich geförderte Versorgungsleistungen über ihren eigenen Betrieb zu gewähren.

 

Es ist Zeit zum Handeln!

 

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Steuerberater

haben auch oder gerade besonderen Handlungsbedarf, wenn sie Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes sind. 

 

Das phi-Konzept® liefert Steuerberatern besonders attraktive Lösungen, wenn sie

  • als Selbständige in ihrer Kanzlei Mitarbeiter beschäftigen, die zur angemessenen Entgeltumwandlung motiviert, zusätzliche Ersparnisse und  Vermögen generieren,
  • als Angestellte in einer Kanzlei oder Firma arbeiten, die nicht nur Versicherungslösungen bei der bAV präferiert,
  • als Freiberufler für ihre Tätigkeit für andere Unternehmen gegen Honorarumwandlung geförderte Versorgungszusagen damit "aus dem Brutto" erhalten.

Es ist Zeit zum Handeln! Für Ihre Kanzlei, Ihre Mitarbeiter und natürlich zum Vorteil für Ihre Klienten und Mandanten!

 

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Freiberufler und Selbständige

haben in Grunde die gleichen Probleme und Chancen wie selbständige Steuerberater. Wenn sie allerdings weder Altersversorgungsleistungen aus berufsständischen Versorgungswerken noch etwa aus einer Pflichtversicherung oder aus freiwilliger gesetzlicher Rentenversicherung erwarten können, ist die Lage besonders ernst. Und wie die offiziellen Statistiken belegen, betrifft das sehr viele Selbständige.

 

Aber auch hier bietet das phi-Konzept® attraktive Lösungen. Zugleich wird damit wirksam die gern wiederholte These widerlegt: "... die Rürup-Rente (Basis-Rente) ist die einzige steuerlich geförderte Möglichkeit für Freiberufler zusätzlich Altersvorsorge zu betreiben und deshalb uneingeschränkt zu empfehlen."

Dies ist schlichtweg falsch und eine Rürup-Rente ist "nie uneingeschränkt empfehlenswert".

 

Also: Nehmen Sie Ihre eigene Altersversorgung in die eigene Hand und erreichen Sie mit dem phi-Konzept® und zusammen mit Ihren Auftraggebern dafür endlich auch eine steuerliche Förderung. Wie sehr sich das für beide Seiten lohnt, veranschaulicht auf beeindruckende Weise der Fall 2 der Praxisbeispiele.

 

Es ist Zeit zum Handeln!

 

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